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Von klein bis gross: Gesundheitsdaten in myInsel
Werden Patient:innen in der Insel Gruppe behandelt, können sie anschliessend alle ihre persönlichen Behandlungsinformationen einfach und bequem im Patientenportal myInsel einsehen. Doch wie ist die Zugriffsberechtigung bei Kindern und Jugendlichen geregelt: Wer hat wann und in welcher Form Zugriff auf die Patientendaten?
In den ersten 12 Lebensjahren haben die Erziehungsberechtigten grundsätzlich den vollen Zugriff auf die Gesundheitsdaten des Kindes. Doch schon ab dem vollendeten 12. Lebensjahr geht die Datenhoheit auf die Jugendlichen über.
Bitte beachten
Ausnahmeregelung zwischen 12 und 16 Jahren
Mit dem 12. Geburtstag (ab dem 13. Lebensjahr) wird den Eltern und Erziehungsberechtigten der Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Jugendlichen automatisch entzogen. Um myInsel weiter nutzen zu können, brauchen Jugendliche ab diesem Alter ein eigenes myInsel Konto.
Achtung: Aus Patientenschutzgründen haben Jugendliche keine Berechtigung, den Eltern oder Erziehungsberechtigten vom 12. bis zum 16. Geburtstag Zugriff auf ihre Gesundheitsinformationen in myInsel zu gewähren.
Bis zum 12. Geburtstag haben Eltern und Erziehungsberechtigte via myInsel vollen Zugriff auf die Gesundheitsdaten des Kindes. Dazu benötigen sie selbst ein myInsel Konto sowie die entsprechende Zugriffsberechtigung.
Den Eltern und Erziehungsberechtigten wird ab dem 12. Geburtstag der Jugendlichen automatisch der Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Jugendlichen in myInsel entzogen. Jugendliche können ihren eigenen myInsel Account erstellen, mit vollumfänglichem Zugriff auf die eigene Patientenakte.
Eltern und Erziehungsberechtigte bleiben, wenn vom oder von der Jugendlichen gewünscht, nach wie vor in alle Behandlungen involviert und erhalten vorrangig organisatorische Informationen von der Insel Gruppe.
Die Verantwortung der Jugendlichen in myInsel umfasst:
- Regelmässig die Gesundheitsdaten und Termine zu überprüfen.
- Berichte und Resultate nach Arztbesuchen einzusehen.
- Kontaktdaten aktuell zu halten.
Ab dem 16. Geburtstag erhalten Jugendliche automatisch die myInsel Vollversion inklusive allen verfügbaren Funktionen (wie zum Beispiel dem Freigabe-Hub).
Damit können die Jugendlichen frei entscheiden, ob Eltern oder andere nahestehende Personen nach dem 16. Geburtstag Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten erhalten sollen. Wenn ja, finden Sie hier die Anleitung für den Freigabe-Hub.
Eltern und Erziehungsberechtigte können in ihrem eigenen myInsel Konto auf die Gesundheitsdaten des Kindes zugreifen, insofern sie über die entsprechenden Zugriffsberechtigungen verfügen:
- Beantragen Sie ein eigenes myInsel Konto hier.
- Bei Unklarheiten gibt es eine Anleitung zur Registration und Aktivierung:
- Um Ihre Zugriffsberechtigung auf die Patientendaten Ihres Kindes in myInsel zu erhalten, kontaktieren Sie bitte das myInsel Support Team oder wenden Sie sich an den Support vor Ort (Empfang).
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den anstehenden Zugriffswechsel.
- Laden Sie wichtige Dokumente herunter und sichern Sie diese (z.B. Impfausweis, wichtige Befunde).
- Erstellen Sie eine Übersicht laufender Behandlungen und Medikationen für Ihr Kind.
- Notieren Sie wichtige Kontaktdaten von Ärzt:innen und Behandelnden für Ihr Kind.
1 Monat vor dem 12. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie eine Nachricht von uns in Ihrem myInsel Konto: Diese erinnert Sie daran, dass Ihnen der Zugriff auf die Patientenakte Ihres Kindes ab dem 12. Geburtstag entzogen wird.
- Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Registrierung eines eigenen myInsel-Accounts.
- Respektieren Sie die Privatsphäre Ihres Kindes bezüglich der Gesundheitsdaten.
- Bleiben Sie mit ihm im Gespräch über wichtige gesundheitliche Themen.
- Ermutigen Sie Ihr Kind zur verantwortungsvollen Nutzung von myInsel.
Sie bleiben für organisatorische Informationen nach wie vor als Kontakt für die Insel Gruppe aktiv und in laufende Behandlungen involviert. Einzig der Zugriff auf die Patientenakte via myInsel ist für Sie nicht mehr möglich.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Option, Ihnen wieder Zugriff zu gewähren.
- Respektieren Sie die Entscheidung Ihres Kindes.
- Falls gewünscht: Lassen Sie sich mit der Funktion «Freigabe-Hub» von Ihrem Kind als berechtigte Person hinzufügen.
Hinweis zu Personen mit dauerhafter Urteilsunfähigkeit
Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten von dauerhaft urteilunfähigen Kindern oder Jugendlichen bleibt für Eltern, Erziehungsberechtigte sowie gesetzliche Vertretungspersonen auch noch nach dem 12. Geburtstag der Jugendlichen bestehen.
Bitte überprüfen Sie nach dem 12. Geburtstag der Jugendlichen, ob Ihr Zugriff weiterhin funktioniert, und nehmen Sie nötigenfalls mit unserem Supportteam oder Ihrem Behandlungsteam Kontakt auf. Vielen Dank.
Ab 16 Jahren
Zugriff auf eigene Akte erlauben
Ab dem 16. Geburtstag gelten die Jugendlichen im medizinischen Sinne als volljährig und können ihre Freigaben selbst in myInsel verwalten.
Jugendliche ab 16 Jahren können den Eltern oder Freunden bei Bedarf den Zugriff auf die eigene Patientenakte (wieder) erlauben.
Bei Fragen
Kontakt
Bei Fragen oder Unklarheiten zu myInsel für Kinder und Jugendliche sind wir gerne für Sie da.